Allgemeine Geschäftsbedingungen

Midas Digital, Eine Marke der Bach & Gruber Holding Ltd.

Stand 18.05.2023 © Midas Digital Vervielfältigung verboten.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die AGB kannst du hier als PDF downloaden.

§1 Allgemeines, Geltung, Anwendungsbereich

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn zwischen den
Vertragspartnern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, für alle
Rechtsgeschäfte der Bach & Gruber Holding Ltd. – nachstehend „Agentur“ genannt –
mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt, soweit dieser kein
Verbraucher ist. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung in
Textform zugestimmt.

2. Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmen. Für diese
Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer
zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung. Die Geschäftsbedingungen gelten
auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

3. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Kunden
jeweils in Textform unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt
und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt,
ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.

4. Alle Vereinbarungen der Agentur mit dem Kunden zwecks Erfüllung eines Auftrages
haben in Textform oder fernmündlich zu erfolgen. Das gilt auch für die Wirksamkeit
von Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Wird ein Auftrag fernmündlich
erteilt, ist eine Dokumentation oder Aufzeichnung dieser Vereinbarung
Arbeitsgrundlage.

5. Mit Erteilung eines Auftrages, durch die Bestätigung in Textform oder der
fernmündlichen Bestätigung eines Angebots der Agentur, spätestens jedoch mit der
ersten Inanspruchnahme von Leistungen, erkennt der Kunde diese AGB an.

§2 Zustandekommen des Vertrages

1. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Grundlage der Agenturarbeit ist das vom Kunden bestätigte Angebot der Agentur
(Auftrag). Der Auftrags kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder in Textform
erteilt werden. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich
anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch
einmal in Textform von uns zu erhalten.

3. Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch
übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das
Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und
Dokumentationszwecken aufzeichnen.

§3 Leistungen der Agentur

Die angebotenen Leistungen der Agentur umfassen insbesondere die nachfolgend
wiedergegebenen Leistungen. Die Agentur ist jedoch im Rahmen der vereinbarten
Vergütung dazu berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Leistungen zu
erbringen, die dem Vertragszweck förderlich sind.

Die Agentur bietet unter anderem folgende Leistungen an:

● Search Engine Advertising auf Google und Bing
● Google Shopping Campaign ink. Smart Campaigns & PLA
● Search Engine Optimization
● Amazon AMS und SEO
● Social Media Marketing
● Retargeting und Online Display Advertising
● Affiliate Marketing
● Programmatic Video Advertising & Video Retargeting
● Copywriting

Die Agentur ist berechtigt, nach ihrem Ermessen Dritte in die Realisierung des Auftrages
einzubeziehen, wenn das für die Erfüllung des Vertragszweck notwendig erscheint.
Zwischen der Agentur und dem Drittanbieteter gelten die gleichen
Geheimhaltungsbedingungen wie zwischen den direkten Vertragspartnern selbst.

§4 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde erbringt im erforderlichen Umfang Mitwirkungshandlungen, die zur
Leistungserfüllung notwendig sind.

Unter anderem verpflichtet sich der Kunde zur Erfüllung des im Auftrag definierten
Vertragsgegenstands, zur uneingeschränkten Freigabe aller von der Agentur angeforderten
Account-Zugänge.

Erfolgt die Mitwirkung des Kunden nicht im erforderlichen Umfang und wird die
Auftragserfüllung dadurch gefährdet, entfallen mögliche Gewährleistungen und Garantien,
die im Einzelfall zuvor im Auftragsangebot festgehalten wurden.

§5 Preisanpassungen

1. Die Agentur ist berechtigt, seit Vertragsbeginn für die Beschaffung oder für den
Personaleinsatz (Lohn und Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen
durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser
Veränderungen erforderlichen Umfang an den Kunden weiterzugeben.

2. Die Agentur ist außerdem berechtigt, die Preise anzupassen, die allgemein
gegenüber dem Kunden zur Anwendung kommen.

3. Die Preiserhöhungen werden dem Kunden der Agentur in Textform oder telefonisch
angekündigt und werden mit Beginn des auf den übernächsten Monat folgenden
Monats wirksam.

4. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende
des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu, wenn die
Preiserhöhung mehr als 10 % der Gesamtvergütung in der Abrechnungsperiode
beträgt. Die prozentuale Erhöhung ergibt sich aus dem Vergleich der für die letzte
Abrechnungsperiode angefallenen Gesamtvergütung mit der Gesamtvergütung, die
angefallen wäre, wenn die Preiserhöhung bereits für diese Abrechnungsperiode in
Kraft getreten wäre.

§6 Vergütung

1. Die Parteien vereinbaren eine Vergütung für die Dienste der Agentur (Service Fee).
Die Vergütung kann insbesondere als einmalige oder periodisch fällige Pauschale
oder als Provision vereinbart werden. Ebenso möglich ist eine von den
Werbeausgaben abhängige variable Service Fee.

2. Die vereinbarte Service Fee ist im Voraus fällig. Bei periodisch fälliger Vergütung
besteht die Vergütungsfälligkeit der bevorstehenden Abrechnungsperiode jeweils
zum Ende der letzten Abrechnungsperiode.

3. Standardmäßig ist eine Leistungs- und Abrechnungsperiode 4 Wochen lang.

4. Die Agentur steht für die bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auch
nach Vertragsbeendigung die vereinbarte Vergütung zu.

5. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in EURO zzgl. der jeweils
gültigen Umsatzsteuer.

§7 Monatsbudget

1. Die Parteien vereinbaren monatliche Werbebudgets. Soweit die Parteien keine
Bestimmung treffen, gilt das zuletzt vereinbarte Budget weiter. Die Agentur darf das
vereinbarte Budget um bis zu 10 % überschreiten.

2. Ein Budgetwunsch des Kunden an die Agentur hat jeweils zwei Wochen im Voraus
an den persönlichen Ansprechpartner des Kunden bei der Agentur per E-Mail oder
Slack zu erfolgen. Die Parteien können Budgetänderungen auch telefonisch oder im
Videochat vereinbaren.

3. Für jeden Account gilt ein gesondertes Budget.

4. Bei variablen Service Fees, die abhängig von den getätigten Werbeausgaben fällig
werden, werden die Werbeausgaben der letzten Abrechnungsperiode als
Bemessungsgrundlage der Service Fee für die jeweils bevorstehende
Abrechnungsperiode angenommen. Außerdem verpflichtet sich die Agentur dazu, die
Berechnung einer veränderten Service Fee mindestens 7 Tage vor der
Rechnungsstellung anzukündigen.

§8 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge fällig. Bei offenen Forderungen, die mehr
als 14 Tage über das Zahlungsziel hinausgehen, behält sich die Agentur vor, ihre
Tätigkeiten bis zur Begleichung der überfälligen Forderungen einzustellen. Die
Abrechnungsperiode bleibt in diesem Fall unberührt.

2. Standardmäßig erfolgt der Einzug der Vergütung via SEPA-Lastschrift. Mit dem
Zustandekommen der Zusammenarbeit wird zugestimmt, dass die Bach & Gruber
Holding Ltd zum Zahlungseinzug via SEPA-Lastschrift berechtigt ist.

3. Der Zahlungseinzug wird über den Dienstleister “GoCardless” oder “Stripe”
abgewickelt.

§9 Geschäftszeiten

Die Agentur erbringt Tätigkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten von 09:00 bis 17:00 Uhr
von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen.

Sollte der Kunde die Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb unserer Geschäftszeiten
erwünschen, gilt:
Bei Dienstleistungen am Mo. – Fr. von 18:00 bis 22:00 Uhr und von 06:00 bis 08:00 Uhr
sowie an Samstagen von 06:00 bis 18:00 Uhr, werden zusätzlich erbrachte Stunden mit
175€ netto verrechnet.

Bei Dienstleistungen am Mo. – Fr. von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Samstagen von 00:00
bis 06:00 Uhr und von 18:00 bis 00:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen werden zusätzlich
erbrachte Stunden mit 225€ netto verrechnet.

§10 Kündigung/Kündigungsfristen

Die Zusammenarbeit beginnt mit dem Tag der ersten Abrechnungsperiode.

Bei Vereinbarungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung
vereinbart ist, kann jede Vertragspartei innerhalb der ersten 3 Monate mit einer Frist von 30
Tagen zum Laufzeitende kündigen.

Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um 6 Monate. Er kann dann
mit einer Frist von 60 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden.

Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

Wichtige Gründe für die Agentur sind insbesondere
1. Verzug des Auftraggebers mit einer Zahlung ganz oder teilweise von mehr als 30
Tagen.
2. Der Auftraggeber hat die Regelungen zum Nutzungsrecht verletzt.
3. Der Auftraggeber stellt Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die
Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Gericht oder die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens oder dessen Ablehnung mangels Masse.

§11 Nutzungsrechte

1. Für Standardsoftware dritter Hersteller gelten deren Nutzungsbedingungen. Der
Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden
geschlossen.

2. Der Kunde erhält eine einfache, zeitlich unbegrenzte, nicht übertragbare oder
unterlizenzierbare Erlaubnis zur Nutzung der Software.

3. Die Nutzung ist auf einen einzelnen Computer beschränkt. Bei einer Netzwerklizenz
gilt dieses Nutzungsrecht für die vereinbarten Einzelplätze des vertraglich
bestimmten lokalen Netzwerks.

§12 Geheimhaltung

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht
offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

§13 Mängelansprüche

1. Ist die Leistung der Agentur mangelhaft, so ist die Agentur zur Nachbesserung
berechtigt. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl
oder wird sie verweigert, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend
machen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung der Agentur oder von der Agentur
überlassene Muster unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich
zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Nach der Genehmigung ist die
Leistung einschließlich des in den Suchmaschinen sichtbaren Leistungsergebnisses
regelmäßig zu untersuchen und etwaige Mängel zu rügen. Trotz sorgfältiger Prüfung
nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung in
Textform mitzuteilen.

3. Für die Inhalte der Kundenwebsite und der vom Kunden gestellten Inhalte und
Gestaltungen ist allein der Kunde verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte dürfen vom
Kunden nicht zugänglich gemacht werden. Das gleiche gilt für Inhalte, die zu einer
Zugangsbeschränkung führen, insbesondere nach Bestimmungen des
Jugendschutzrechts. Die Beachtung des Datenschutzrechts bei Zugang und Nutzung
der Kundenwebsite und die Anbringung der Pflichtkennzeichnungen, insbesondere
die Anbieterkennzeichnung im Rahmen des Teledienstegesetzes bzw. des
Mediendienste-Staatsvertrages und Belehrungen im Sinne des Fernabsatzrechts,
sind ebenfalls vom Kunden sicherzustellen.

§14 Datenschutz

Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen. Diese findest du unter
https://midas.digital/privacy/.
Soweit sich die Agentur berechtigterweise zwecks Erbringung ihrer Leistungen Dritter
bedient (Subunternehmer), gelten folgende Bestimmungen:

1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kunde „Verantwortlicher“ iS.d. Art. 4
Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der
Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden: DSGVO) ist.

2. Werden bei diesen Leistungen personenbezogene Daten durch beauftragte Dritte
erhoben und verarbeitet werden, obliegt es dem Kunden selbst betroffene Personen
darauf hinzuweisen und gegebenenfalls notwendige Einwilligungen gemäß den
Anforderungen und Grundsätzen von Art. 7 DSGVO einzuholen.

3. Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Dritten rechtzeitig die entsprechenden
Verpflichtungen zur Geheimhaltung und Datenschutz eingehen, soweit nicht die
nachfolgenden Regelungen eingreifen. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte
Bedingungen für Vereinbarungen stellen, die Rechte und Pflichten im Hinblick auf
gemeinsame Verarbeitung (Art. 26 DSGVO) oder Auftragsverarbeitung (Art. 28
DSGVO) vorsehen und teilweise dem ausländischen Recht unterliegen. Die Agentur
ist nicht verpflichtet, diese Vereinbarungen oder Bedingungen rechtlich zu prüfen.
Der Kunde ist in Kenntnis dessen einverstanden, dass die Agentur mit den Dritten im
eigenen Namen derartige Vereinbarungen auf der Grundlage der von den Dritten
gestellten Bedingungen schließt. Die Agentur ist jedoch nicht verpflichtet zum
Abschluss derartiger Vereinbarungen. Im Innenverhältnis zwischen Der Agentur und
dem Kunden treffen die Rechte und Pflichten aus derartigen Vereinbarungen den
Kunden, der Agentur von allen Pflichten daraus freistellt. Die Agentur überlässt dem
Kunden auf Anforderung die Bedingungen im Wortlaut kostenfrei zur Verfügung, was
auch durch Angabe einer Fundstelle des Textes im Internet geschehen kann. Der
Kunde kann dem Abschluss derartiger Vereinbarungen im Voraus allgemein, für
bestimmte Arten von Vereinbarungen oder für bestimmte Dritte widersprechen oder
von seiner Einwilligung abhängig machen.

§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem
Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten das Gericht Mainz ausschließlich zuständig.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind bei sonst zwischen den
Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen
Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahe kommen.